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Bundesrat stimmt Grunderwerbsteuerreform bei den sog. Share Deals zu

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  • Monday, 19. July 2021

Freitag, 7. Mai 2021

Inkrafttreten Gesetz ab 1. Juli 2021

Die so genannten Share Deals, mit denen Immobilieninvestoren bislang die Grunderwerbsteuer umgehen konnten, werden erschwert: Nach dem Bundestag hat am 7. Mai 2021 auch der Bundesrat einem entsprechenden Gesetz zugestimmt.

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Besteuerung von Arbeitslohn in sog. Dreieckssachverhalten

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  • Monday, 3. September 2018

FG Münster, Urteil v. 01.07.2018 – 1 K 42/18 E

Mit Urteil vom 1. Juli 2018 (Az. 1 K 42/18 E) hat der 1. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass ein Besteuerungsrecht für so genannte Drittstaateneinkünfte – das sind Einkünfte, die nicht aus der Bundesrepublik Deutschland oder dem anderen Wohnsitzstaat stammen – nicht ohne Rücksicht auf die Regelungen des DBA mit dem Quellenstaat (Drittstaat), ausgeübt werden kann. Sofern der Bundesrepublik Deutschland danach kein Besteuerungsrecht für die betroffenen Einkünfte zusteht und der Quellenstaat sein Besteuerungsrecht an einen anderen Staat weiterreicht, findet zudem die innerstaatliche Rückfallklausel des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG keine Anwendung, wenn die Einkünfte in dem Quellenstaat jedenfalls an sich der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.

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