ENERGIE
ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ
Wir unterstützen Mandanten bei der Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Vorgaben durch das Energiewirtschaftsgesetz sowie der dazugehörigen Verordnungen. Hierzu gehören u.a.
- die Anpassung von Verträgen an die gesetzlichen Mindeststandards
- die Vorschriften zur Grundversorgung von Letztverbrauchern
- Fragen der Regulierung und des Unbundling
- Sonderformen des Netzzugangs (atypische Netznutzung, singuläre Netznutzung, Pancaking)
- Fragen betreffend Areal– oder Objektnetze
VERTRAGSRECHT
Wir erstellen und überarbeiten die Verträge unserer Mandanten oder prüfen fremde Verträge. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Vermeidung von Auseinandersetzungen. Gleichzeitig bergen unwirksame AGB gerade bei energierechtlichen Verträgen hohe wirtschaftliche Risiken.
Selbstverständlich begleiten wir auch die Verhandlung von Verträgen mit potentiellen Vertragspartnern. Sollte es notwendig sein, unterstützen wir bei der außergerichtlichen Streitschlichtung oder der Durchführung gerichtlicher Verfahren.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit sämtlichen energiewirtschaftlich relevanten Verträgen (wie z.B. Lieferverträge, Lieferantenrahmenverträge, Netznutzungsverträge, Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträge, Konzessionsverträge, EFET-Verträge).
UNBUNDLING
Wir beraten unsere Mandanten in Zusammenarbeit mit erfahrenen Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, mit dem Ziel, eine effiziente Umsetzung der Entflechtungsvorschriften zu erreichen.
ERNEUERBARE ENERGIEN
Wir unterstützen Mandanten bei der Anwendung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und des Kraftwärmekopplungsgesetzes (KWKG), etwa bei der Errichtung von förderfähigen Erzeugungsanlagen oder in Bezug auf Fragen des Anschlusses der Anlagen bzw. der Vergütung der eingespeisten Energie.
Wir verfügen über Erfahrungen im Bereich sämtlicher erneuerbarer Energien (Wasserkraft, Deponiegas, Grubengas, Klärgas, Biomasse, Geothermie, Windkraft, solare Strahlungsenergie).
CONTRACTING
Bei der Erneuerung bzw. Sanierung von Energieanlagen stellt die Einbeziehung eines Investors (oder Contractors) eine interessante Möglichkeit dar, die anfallenden Investitionskosten zur vermeiden und (durch die Sanierung) gleichzeitig Einsparpotentiale zu generieren. Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl bei der Auswahl des richtigen Contracting-Modells als auch beim Abschluss der notwendigen Contracting-Verträge. Zu unseren Mandanten zählen wir sowohl Contractor- als auch Abnehmerseite.
WÄRME
Neben Strom und Gas stellen Fragen um die Wärmelieferung ein weiteres Feld unseres Beratungsangebotes dar. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen sowohl im Bereich der Fern- und der Nahwärmebelieferung.
STROMSTEUERRECHT
Angesichts der steigenden Belastung durch Steuern und Abgaben wächst die Bedeutung der Steueroptimierung auch in der Energiewirtschaft. Auch bei der Optimierung ihrer energiesteuerlichen Belange unterstützen wir unsere Mandanten. Unser Ziel ist – zum wirtschaftlichen Nutzen unserer Mandanten – die Ausschöpfung der steuerrechtlichen Möglichkeiten, welche die energiespezifischen Steuertatbestände (Stromsteuer, Ökosteuer) zulassen.
REGULIERUNG
Der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden werden umfangreiche Kompetenzen eingeräumt. Wir betreuen unsere Mandanten überall dort, wo sich Berührungspunkte mit den Regulierungsbehörden ergeben, etwa in Bezug auf die Genehmigung von Netzentgelten, Fragen des Netzzugangs oder der Durchführung von Missbrauchsverfahren.
PROZESSFÜHRUNG / STREITSCHLICHTUNG
Wir begleiten unsere Mandanten kompetent bei der Verhandlung von Verträgen oder Transaktionen.
Zu unseren Aufgaben zählen wir darüber hinaus auch die Schlichtung von Auseinandersetzungen zwischen Vertrags- bzw. Geschäftspartnern. Unser oberstes Ziel ist es, für unsere Mandanten das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis zu erzielen. In vielen Fällen kann dies durch eine außergerichtliche Einigung erreicht werden.
Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch gerichtlich, um ihre Ansprüchen durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.