BFH zur Verzinsung von Gesellschafterdarlehen
BFH-Urteil vom 18.05.2021 I R 62/17
Der Fremdvergleich ist kein Bankvergleich. Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) liegt nicht bereits deshalb vor, weil ein unbesichertes und nachrangiges Gesellschafterdarlehen höher verzinst wird als ein besichertes und vorrangiges Bankdarlehen. Das hat der BFH in einem zweiten Urteil vom 18.5.2021 – I R 62/17 (veröffentlicht am 28.10.2021) entschieden. Am selben Tag äußerte er sich bereits zu fremdüblicher Verzinsung von konzerninternen Darlehen (unser Blog-Beitrag vom 21. Oktober 2021).