WIRTSCHAFT & HANDEL
ALLGEMEINES WIRTSCHAFTSRECHT
Neben der Beratung in den Spezialgebieten, die sich ebenfalls dem Wirtschaftsrecht zuordnen lassen, bietet A | L | P eine umfassende Begleitung in allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Wir entwerfen und optimieren Vertragswerke, begleiten deren Verhandlung und Abschluss, stehen für die Klärung von rechtlichen Einzelfragen bei ihrer Umsetzung zur Verfügung und beraten bei ihrer Beendigung. Hierbei sind wir außergerichtlich und – wenn nötig – auch gerichtlich tätig. Auch für in- und auslandsbezogene steuerrechtliche Fragestellungen und Optimierungen stehen wir für eine integrierte Beratung gerne zur Verfügung.
Priorität unserer Beratung hat stets der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten. Mit langjähriger Erfahrung und juristischer Expertise finden wir pragmatische und für unsere Mandanten umsetzbare Lösungen.
HANDELSRECHT
Seit vielen Jahren betreuen wir Handelsunternehmen, Handelsvertreter und Vertragshändler mit ihren spezifischen Fragestellungen im nationalen und internationalen Rahmen. Dies umfasst neben der Beratung bei der Gestaltung und Umsetzung insbesondere von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen vor allem auch die Beratung im Laufe der Geschäftsbeziehung und der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen (z.B. Provisionen, Ausgleichsansprüche).
WETTBEWERBSRECHT
Zur Sicherung des wirtschaftlichen Erfolges unserer Mandanten gehört sowohl das Vorgehen gegen wettbewerbswidriges Verhalten Dritter als auch die Abwehr unberechtigter wettbewerbsrechtlicher Inanspruchnahmen. Unsere Kompetenz umfasst sowohl den Bereich des Lauterkeitsrechts (z.B. durch die Beeinträchtigung der Rechte von Unternehmen durch direkte Wettbewerber) als auch des Kartellrechts (etwa in Bezug auf den Missbrauch marktbeherrschender Positionen durch Wettbewerber).
INSOLVENZRECHT
Im Rahmen unserer insolvenzrechtlichen Tätigkeit begleiten wir Unternehmen als Gläubiger und Schuldner sowie Geschäftsführer und Gesellschafter bei allen Insolvenz- und Sanierungsthemen. Unser Fokus liegt hierbei auf der präventiven Unterstützung vor und in der Krise sowie der insolvenzfesten Gestaltung von Verträgen. Im Krisen- und Insolvenzfall beraten wir bei der Durchsetzung von Gläubigerrechten ebenso wie in Restrukturierungs- und Sanierungsfragen.