UNTERNEHMEN
BERATUNG BEI GESELLSCHAFTERKONFLIKTEN
Gesellschafterkonflikte können ein Unternehmen ruinieren. Wir streben stets eine unternehmerische Gesamtlösung an. Hierzu beraten wir unsere Mandanten zur Streitvermeidung und im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen. Wenn Einigungsbemühungen scheitern, übernehmen wir die Vertretung im Prozess und setzen die Ansprüche unserer Mandanten konsequent durch bzw. wehren Gegenansprüche ab. Wir begleiten regelmäßig Einigungsgespräche, welche auf eine Trennung oder Realteilung hinauslaufen oder die Fortführung des Unternehmens mit neuer Konzeption (neue Rechtsform, neuer Gesellschaftsvertrag, Einrichtung eines Beirats und dessen Besetzung) zum Gegenstand haben können.
GESELLSCHAFTSRECHT
Die gesellschaftsrechtliche Beratung durch A | L | P umfasst die gesamte Entwicklung eines Unternehmens – von der Strukturierung und Gründung über die operative Begleitung bis zur Veräußerung oder Beendigung. Hierbei beraten wir, soweit gewünscht, auch im Hinblick auf die im Fall der gesellschaftsrechtlichen Veränderung regelmäßig zu berücksichtigenden steuerrechtlichen Auswirkungen. Wir arbeiten im Übrigen eng mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unserer Mandanten zusammen, so dass wir bei Bedarf in der Lage sind, die Beratung auch über die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen hinaus zu erstrecken und ein Gesamtpaket anzubieten. Im Bereich Gesellschaftsrecht verfügen wir über eine besondere Expertise in folgenden Beratungsschwerpunkten:
- Gründung und Strukturierung von Unternehmen
- Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung („Corporate Housekeeping“)
- Organ- und Managementberatung
- Umwandlungsrecht
- Unternehmenstransaktionen (M&A)
- Lösung von Gesellschafterkonflikten
- Insolvenzrecht
- Unternehmensnachfolge
UNTERNEHMENSTRANSAKTIONEN (M&A)
Wir vertreten mit großem persönlichem Einsatz die Interessen unserer Mandanten bei Unternehmens-transaktionen wie beim Kauf und Verkauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen. Dabei beraten wir unsere Mandanten ganzheitlich in allen strategischen Fragestellungen und sind mit Sichtweisen und Erwartungen der Beteiligten aus zahlreichen Transaktionen vertraut. Unser Anspruch ist es, die für die konkrete Transaktion optimale Strukturierung – auf Wunsch auch in steuerrechtlicher Hinsicht – zu erarbeiten. Je nachdem, ob unsere Mandanten als Eigentümer, Investor, Manager oder Gläubiger an der Transaktion beteiligt sind, stehen wir bei der erfolgreichen Vorbereitung und Durchführung einer Desinvestition, bei der Integration neu erworbener Unternehmen oder bei der Reinvestition erlangter Veräußerungserlöse beratend zur Seite.
NACHFOLGEPLANUNG UND NEUORDNUNG VON FAMILIENUNTERNEHMEN
In familiengeführten Unternehmen sehen wir die Nachfolgeplanung als eine wesentliche Aufgabenstellung.
Die Nachfolgeplanung ist Bestandteil der strategischen Unternehmensplanung, die Zeit, Ruhe und Sorgfalt benötigt. So wichtig diese Einzelfragen auch sind, erschöpft sie sich nicht in der Benennung eines Unternehmensnachfolgers oder der reinen Optimierung in Erbschaft- oder Schenkungsteuerfragen und sind auch nicht gleichzusetzen mit dem bloßen Ausscheiden des Seniors aus dem Unternehmen. Jeder Unternehmer sollte zu jedem Zeitpunkt die Maßnahmen treffen, die für den Fortbestand und die Fortführung des Unternehmens für den Fall seines – auch ungeplanten – Ausscheidens notwendig sind.
Wir erarbeiten für die Unternehmen eine klare Unternehmensverfassung, die eine saubere Abgrenzung der Zuständigkeiten von Geschäftsleitung, Unternehmenseigentum und ggf. einem Kontrollgremium (Aufsichtsrat, Beirat) gewährleistet. Eine differenzierte Unternehmensverfassung ermöglicht eine konsequente Nachfolgeplanung, bei der die Unternehmensführung und das Eigentum am Unternehmen getrennte Wege gehen sowie Kontrollfunktionen zur Wahrung der Unternehmenskontinuität installiert werden können (Trennung von Eigentum und Kontrolle, z.B. durch Errichtung von Unternehmensstiftungen).
Die zwingend erforderliche Abstimmung von Testament und Gesellschaftsvertrag wird von uns ebenso übernommen wie die Prüfung von Fortsetzungs-, Nachfolge- und Eintrittsklauseln im Hinblick auf ihre zivil- bzw. handels- und steuerrechtlichen Folgen. Dabei gilt es auch ältere gesellschaftsvertragliche Regelungen an veränderte Verhältnisse anzupassen und güter- sowie pflichtteilsrechtliche Ansprüche in die erbrechtliche Konzeption mit einzubeziehen.
Hand in Hand erarbeiten wir optimale Gestaltungslösungen unter Berücksichtigung der sich stellenden steuerrechtlichen Fragen und insbesondere der erbschafts- und schenkungsteuerlichen Auswirkungen.