STEUERRECHT
Die steuerrechtliche Beratung durch A|L|P folgt in der Regel unserem integrierten Beratungsansatz, da wir sehr häufig gebeten werden, Fragestellungen in enger Verzahnung von Gesellschafts-/Wirtschaftsrecht und Steuerecht zu lösen. Sie umfasst die gesamte Entwicklung eines Unternehmens, von der Strukturierung und Gründung über die operative Begleitung und Umstrukturierung bis hin zur Veräußerung oder Abwicklung.
Unser Ziel ist es immer, nicht nur „technisch“ richtige, sondern vor allem auch praktisch umsetzbare und langfristig haltbare Lösungen für unsere Mandanten zu finden. Das von ständigen Veränderungen geprägte Steuerrecht erfordert es daneben, dass Gesetzesänderungen und operative Weichenstellungen rechtzeitig vorher auf einschlägige Auswirkungen hin überprüft werden. Diese nachhaltige Art der Beratung erleichtert langfristig das unternehmerische Tagesgeschäft.
Unsere Mandanten sind in vielen Fällen Familienunternehmen und deren Inhaber. Ihre umfassende Beratung ist unsere Stärke. Die Beratung geht in der Regel weit über die konkrete rechtliche Problemlösung hinaus und bezieht unternehmerische sowie menschliche Fragestellungen ein, darunter insbesondere auch perspektivische Lösungen vor allem bei der Regelung der unternehmerischen Nachfolge. Gerade die Nachfolgeberatung kann ohne offene Kommunikation zwischen Mandanten und Berater nicht erfolgreich sein. Erst Zuhören und gezieltes Fragen ermöglicht gemeinsam mit den Mandanten das Erfassen ihrer Interessen und Ziele und somit das Finden einer Lösung, die auch das persönliche Umfeld berücksichtigt.
Zwar ist die Optimierung der steuerlichen Belastung Teil der von uns erarbeiteten Lösung, sie ist aber nie das Hauptziel. Wirtschaftlich vernünftige und konfliktarme Überlegungen sollten im Vordergrund stehen.
Neben der gestaltenden steuerrechtlichen Beratung ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche der Finanzverwaltung einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Dabei befassen wir uns insbesondere mit der Begleitung von Betriebsprüfungen bis hin zu Verfahren vor den Finanzgerichten und der entsprechenden Vorverfahren. Auch in steuerstrafrechtlichen Sachverhalten verfügen wir über umfassende Erfahrungen. Häufig können wir schon im Vorfeld solcher Verfahren tragfähige Abstimmungen mit den Finanzbehörden erreichen.
Über besondere Expertise verfügen wir in folgenden Bereichen:
- Unternehmensteuerrecht
- Internationales Steuerrecht
- Unternehmens- und Immobilientransaktionen inklusive Grunderwerbsteuerfragen
- Umstrukturierungen und Umwandlungssteuerrecht
- Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- Vermögen und Stiftungen
- Steuerstrafrecht