STIFTUNG & VEREIN
STIFTUNG
Wir beraten unsere Mandanten bei der Errichtung von gemeinnützigen Stiftungen, Familien- oder Unternehmensstiftungen unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Vorgaben und Zielsetzungen. Der der Stiftung zu Grunde liegende, langfristige Zweck bedarf ausführlicher Überlegungen und Diskussionen. Hierbei und bei der sich ggf. anschließenden Errichtung der Stiftung mit Satzung und behördlicher Anerkennung sind wir ebenso beratend tätig, wie bei der späteren Verwaltung der Stiftung.
VEREINE
Wir beraten Vereine mit verschiedenen Zweckrichtungen, u.a. Vereine der 1. Fußball-Bundesliga. Dabei liegt unser Schwerpunkt in der satzungsrechtlichen Beratung, dem Ticketing als auch in der Betreuung unternehmerischer und steuerrechtlicher Fragen.