Familienrechtliche Beratung
Wir beraten Sie mit Erfahrung und Kompetenz in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.
Weil es wichtig ist, dass die Vertrauensbasis stimmt, haben Sie bei uns die Möglichkeit eines Erstberatungsgesprächs, in dem Sie uns persönlich kennenlernen können.
Das Erstberatungsgespräch dauert etwa 1-2 Stunden. Hier besprechen wir Ihre Fragen und erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und den praktischen Ablauf des Verfahrens. Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, besprechen wir, wie das Scheidungsverfahren abläuft und was Sie im Zusammenhang mit einer Scheidung beachten müssen (s. auch Hinweise zum Scheidungsverfahren).
Die Kosten für ein Erstberatungsgespräch betragen 150,- EUR (inkl. MwSt.).
Rechtsanwältin Swantje Pilzecker
Ihre Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei auf dem Gebiet des Familienrechts ist Rechtsanwältin Swantje Pilzecker. Sie ist seit vielen Jahren im Familienrecht tätig, berät Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten und führt Gerichtsverfahren für Sie.
Vereinbaren Sie gerne einen Gesprächstermin – telefonisch unter 040 / 32 55 77 – 0 (Sekretariat) oder per E-Mail unter info@alp.de.
Hinweise zum Scheidungsverfahren:
In den meisten Fällen muss das sogenannte „Trennungsjahr“ eingehalten werden, d.h. Sie können in der Regel erst geschieden werden, wenn Sie seit einem Jahr getrennt leben. Den Scheidungsantrag können wir aber bereits vor Ablauf des Trennungsjahres für Sie vorbereiten.
Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt insbesondere davon ab, ob Themen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Umgangsrecht in das Verfahren einbezogen werden. Wenn es sich um eine sogenannte „einverständliche Scheidung“ handelt, bei der Sie sich mit Ihrem Ehegatten über alle scheidungsrelevanten Punkte einig sind, kann die Scheidung bereits nach wenigen Monaten abgeschlossen sein.
Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Ehevertrag, sofern vorhanden
Diese Unterlagen können Sie bereits zu unserem ersten Gesprächstermin mitbringen oder sie uns später zur Vorbereitung des Scheidungsantrages nachreichen. Ob wir noch weitere Unterlagen von Ihnen benötigen, wie z.B. Einkommens- und Vermögensnachweise, besprechen wir mit Ihnen persönlich.